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Beratungsangebote

Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG

Durch die Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) wird ein einheitliches, europäisches Schutzniveau zur Unfallverhütung an Maschinen und unvollständige Maschinen beim Inverkehrbringen geregelt.

Leben nach CE

Zum Zeitpunkt des ersten Inverkehrbringens gilt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Aber was ist danach? 

Heilen

In vielen Betrieben werden auch heute noch Maschinen als Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt, die (formal) nicht den Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG genügen.

Integration und Management

Zur Umsetzung und Integration der CE-Konformität nach Maschinen- oder Niederspannungs-richtlinie sind eine Reihe von Prozessen und Abläufe einzuhalten.

Arbeitssicherheit und Brandschutz sind die zentralen Themen eines jeden Betriebes.

Von vielen Unternehmen wird das leider erst viel zu spät erkannt. Oft erst, wenn der Unfall oder der Brandfall bereits eingetreten ist.

Wir bieten ihnen zusätzlich über unser innovatives Netzwerk die komplette Betreuung zum Thema Arbeitssicherheit, Brandschutz, Ausbildung und Online Unterweisungen a la Carte unter:

www.aberggmbh.de