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Heilen

In vielen Betrieben werden auch heute noch Maschinen als Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt, die (formal) nicht den Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG genügen.

Oft handelt es sich dabei auch um Eigenherstellungen oder Umbauten (Wesentliche Veränderungen) die keine EG- Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung besitzen. In der Regel existieren dafür keine Risikobeurteilungen oder Betriebsanleitungen.

Um diesen Verstoß gegen das Inverkehrbringungsrecht und die BetrSichV zu „Heilen“ und zukünftigen Problemen aus dem Wege zu gehen, gibt es die Möglichkeit der „nachträglichen Konformitätsbewertung“.

An dieser Stelle sei auch nochmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es, entgegen häufiger Meinung, keinen Bestandsschutz für Maschinen gibt. In der BetrSichV wird das sehr deutlich zum Ausdruck gebracht.

Wir unterstützen Sie in allen Fragen zum Thema nachträgliche Konformitätsbewertung und deren Umsetzung in die Praxis.

Arbeitssicherheit und Brandschutz sind die zentralen Themen eines jeden Betriebes.

Von vielen Unternehmen wird das leider erst viel zu spät erkannt. Oft erst, wenn der Unfall oder der Brandfall bereits eingetreten ist.

Wir bieten ihnen zusätzlich über unser innovatives Netzwerk die komplette Betreuung zum Thema Arbeitssicherheit, Brandschutz, Ausbildung und Online Unterweisungen a la Carte unter:

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